Direkte Demokratie

„Jede Änderung der Kärntner Landesverfassung muss verpflichtend
durch Volksabstimmung vom Kärntner Volk genehmigt werden“
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  • Unterstützungserklärung downloaden und ausdrucken
  • Vor dem zuständigen Mitarbeiter am Gemeindeamt oder Magistrat unterschreiben und bestätigen lassen
  • Sende uns das Original per Post an
Mag. Josef Neuschitzer, Postfach 23, 9802 Spittal an der Drau.
Detailiertere Infomationen finden sie auf -> abstimmungsgemeinde.at
Für die Einleitung dieses Volksbegehrens benötigen wir viele amtlich beglaubigte Unterstützungserklärungen. Mit Ihren Unterschriften verpflichten wir unsere Landesregierung zu einer Eintragungswoche.

Wir organisieren vermehrt Volksbegehren weil wir sehen, dass im politischen Bereich sehr vieles falsch läuft. Wenn wir Bürger für alles bezahlen müssen, dann wollen wir auch mitbestimmen.

Gemäß unserer Kärnter Landesverfassung muss der Volkswille durch Volksbefragungen korrekt ermittelt werden. Unser Kärntner Landtag hat sich dem Volkswillen zu unterwerfen und der Gesetzeswortlaut muss dem Volkswillen entsprechen. Sollte der Gesetzestext nicht dem Volkswillen entsprechen, so kann er mittels Volksabstimmung mehrheitlich aufgehoben werden. Die Schweiz macht bis zu 50 Volksabstimmungen jedes Jahr auf den 3 Ebenen Gemeinde, Land und Bund
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